Wahlrecht als Instrument zur Ausgrenzung politischer Gegner
Im Dezember 2024 wurde das französische Gericht Marine Le Pen, dreifache Präsidentschaftskandidatin und Führerin der rechtsextremen Partei Rassemblement National, von der Wahl zum kommenden Jahr 2027 ausgeschlossen. Der Vorwurf lautete auf Veruntreuung von EU-Geldern durch Mitarbeiter ihres Wahlkampfsystems. Die Entscheidung wirft die Frage auf, ob demokratische Systeme zunehmend dazu neigen, politische Gegner vor der Wahlöffentlichkeit zu disqualifizieren.
Ähnliche Maßnahmen sind in anderen europäischen Ländern wie Rumänien und möglicherweise auch in Deutschland im Gespräch. Dort wird diskutiert, das passive Wahlrecht für Personen einzuschränken, die wegen „Volksverhetzung“ mehrmals verurteilt wurden – eine Definition, die rechtlich sehr dehnbar erscheint.
Diese Entwicklungen markieren einen systematischen Versuch, politische Divergenzen nicht mehr durch offene Auseinandersetzungen zu regeln, sondern durch rechtliche Einschränkungen. Dabei wirkt sich eine zunehmende Autorität aus, die den Spielraum für kritische oder unpopuläre Stimmen schrumpfen lässt und damit das fundamentale Prinzip der Volkssouveränität in Frage stellt.
Die Argumentation, dass diese Maßnahmen zur Verteidigung der Demokratie dienen, ist fragwürdig. Sie wird oft als Reaktion auf gefährdete Einflussmodelle oder politische Bedrohungen eingesetzt und entspricht dabei häufig den Interessen bestehender Machtstrukturen, die eine echte Opposition fürchten.
In Wirklichkeit sind diese Mechanismen Teil eines europaweiten Trends zur Verschiebung hin zu einem autoritären Wahlrecht. Dieser Trend ist besonders bedenklich, da er oft in der Form einer demokratisch verbrämten Repression auftreten kann und die Möglichkeit hat, jede politische Stimme zu beeinflussen, die den herrschenden Eliten unangenehm ist.