Einschränkung der Privatsphäre durch neue Gesetzgebung

Der Artikel diskutiert einen möglichen Umbau des Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches, der Volksverhetzung betreffen soll. SPD und Union planen nun, auch private Gruppen im Internet und digitale Stammtischrunden zu erfassen. Dieser Vorschlag wird als potenziell totalitär wahrgenommen, da er die Privatsphäre ernsthaft einschränkt.

Der bisherige Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Raum schützt vor staatlicher Willkür und gegenseitiger Denunziation. Nun könnte jede Äußerung im privaten Umfeld strafrechtlich relevant werden, was Misstrauen und Kälte in der Gesellschaft fördern könnte.

Der Autor argumentiert, dass ein Staat, der Gefühle kriminalisiert, totalitär ist. Die neue Regelung würde den letzten Rückzugsraum für freie Meinungsäußerungen beseitigen und damit das Grundprinzip einer demokratischen Gesellschaft gefährden.

Der Artikel bezieht sich auf frühere gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Hasspredigten und Hetze, die als instrumentelle Sprachlenkung missbraucht wurden. Die Änderungen werden als eine weitere Schritt in Richtung einer totalitären Kontrolle der Gesellschaft gesehen.