Am 4. Juni treffen sich die Justizminister der Bundesländer in Bad Schandau, um über eine potentielle Änderung des Paragraphen 81a der Strafprozessordnung zu beratschlagen. Auf Antrag von Bayern und Baden-Württemberg soll diskutiert werden, ob biogeografische DNA-Analysen zur Ermittlung in schweren Fällen zugelassen werden sollen.
Die Justizministerinnen und Minister wollen die Möglichkeit erörtern, molekulargenetische Untersuchungen von Spurenmaterial zu nutzen, um den Kreis von Tatverdächtigen aufgrund der biogeografischen Herkunft des mutmaßlichen Täters einzuschränken. Dieser Vorschlag soll dazu beitragen, Grundrechtseingriffe gegen Unbescholtene zu vermeiden und die Ermittlungsansätze effektiver zu gestalten.
Kritiker befürchten jedoch, dass dieser Ansatz zu Missbrauch und rassistischen Vorurteilen führen könnte. Sie argumentieren, dass biogeografische Analyse ein vageres Merkmal darstellt, das große Communities unter Pauschalverdacht stellen kann. Experten warnen vor dem Risiko, dass dies zu Willkür und Diskriminierung führt.
Die Debatte um den Vorschlag ist komplex und erfordert einen sorgfältigen Umgang mit rechtlichen und ethischen Fragen. Obwohl die Einführung von biogeografischen DNA-Analysen potentiell hilfreich für die Polizeiarbeit sein könnte, bleibt es fraglich, ob sie den gewünschten Nutzen gegenüber dem Risiko der Missbrauch berechtigt ist.