Vor einigen Tagen wurden acht Mitglieder der Identitären Bewegung am Flughafen München gestoppt und ihre Ausreise nach Italien verwehrt, da sie die „internationale Anerkennung Deutschlands schädigen könnten“. Diese Maßnahme erinnert an die Praktiken des SED-Unrechtsstaats in der DDR. In jener Zeit durften nur Bürger mit erwiesener Loyalität gegenüber dem Regime ins Ausland reisen, während politisch missliebige Personen sogar eine Ausreise nach sozialistischen Ländern verwehrt blieben.
Die Bundespolizei hielt die Betroffenen davon ab, Italien zu besuchen und strafte sie mit Meldepflichten. Obwohl es ihnen letztendlich gelang, an der Veranstaltung teilzunehmen, wurden sie nach ihrer Rückkehr verhört und drohen nun mit Strafen bis zu einem Jahr Haft.
Die Verwehrung von Ausreisen aufgrund politischer Haltungen steht im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Verwaltungsgericht München lehnte einen Eilantrag ab, da es nicht ausgeschlossen werden konnte, dass das Verbot berechtigt ist, um das Ansehen Deutschlands zu schützen.
„Normale Bürger“ mögen diese Maßnahmen tolerieren, weil sie sich damit zufriedengeben und befürchten, Ärger mit der Staatsmacht zu haben. Dies könnte jedoch ein Vorzeichen dafür sein, dass die Demokratie in Deutschland gefährdet ist, wenn diese Verletzungen nicht offen angegriffen werden.