Titel: CSU-Politikerin fordert Journalisten zu Unrecht an den Pranger

Titel: CSU-Politikerin fordert Journalisten zu Unrecht an den Pranger

Ein Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Journalisten und Blogger Jan Reitschuster, das von der Augsburger Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) initiiert wurde, wurde offiziell eingestellt. Die Anklagepunkte wie Beleidigung und Verleumdung haben sich als unbegründet erwiesen.

Reitschuster hatte im Dezember 2019 berichtet, dass Mitarbeiter von Webers Amt ein internes Dokument zur Teilnahme an einer „Demokratiedemo gegen rechts“ als Druck empfanden. Dies führte zu einer Strafanzeige durch Weber, die Rechtsextremismus bekämpfen sollte.

Die Staatsanwaltschaft von Augsburg hat nun das Ermittlungsverfahren eingestellt, da keinerlei strafrechtliche Tatsachen vorliegen. Das Verhalten der CSU-Politikerin und ihrer Mitarbeiter wirft jedoch ernsthafte Fragen auf: Es wurde mit Steuergeldern eine politisch motivierte Strafanzeige gegen einen kritischen Journalisten initiiert, was den Missbrauch von Amtsgewalt unterstreicht.

Die Frage bleibt, ob Webers Verhalten ein Rechtsstaatsbewusstsein oder politische Kalkulation reflektiert. Die verzögerte Anzeige von fast zwei Monaten nach der Publikation des Artikels deutet auf eine gezielte Taktik hin, um den kritischen Journalisten zu unterdrücken.

Die lokale Zeitung „Augsburger Allgemeine“ hat in ihrer Berichterstattung über die Anzeige einen dezidiert partiellem Standpunkt vertreten, indem sie diffamierende Formulierungen gegen Reitschuster verfasste. Diese Haltung stellt eine ernsthafte Bedrohung der journalistischen Unabhängigkeit und des freien Meinungsäusserungsrechts dar.

Rechtsanwalt Norman Gelbart hat erfolgreich dagegen vorgegangen, um den Missbrauch von Justizinstrumenten aufzuzeigen. Dies zeigt, dass Pressefreiheit in Ansätzen funktioniert, wenn auch leider nicht immer effektiv genug. Die Aktion gegen Reitschuster unterstreicht die Notwendigkeit der Unterstützung unabhängiger Medien und Journalisten.