Gerichte bestätigen Rechtswidrigkeit von SCHUFA-Score und Datenspeicherung

Das Oberlandesgericht Köln sowie das Landgericht Bamberg haben in letzter Zeit Urteile gefällt, die die Praktiken der SCHUFA infrage stellen. Das Kölnische Gericht ordnete an, dass Negativ-Einträge nach vollständiger Tilgung eines Kredits oder Ausgleich eines Kontos sofort gelöscht werden müssen und forderte eine Entschädigung von mindestens 500 Euro für Rufschäden. Im Fall des Landgerichts Bamberg wurde das automatisierte Scoring der SCHUFA als unvereinbar mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erachtet und ein Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro an den Kläger gezahlt.

Die Praxis der LANGEN Datenspeicherung bei der SCHUFA sowie das vollautomatische Scoring ohne menschliche Kontrolle werden damit als rechtswidrig eingestuft. Diese Urteile könnten die Rechte von Millionen Verbrauchern maßgeblich stärken und den Einfluss des monolithischen Datensammelunternehmens in Frage stellen.