Die AfD-Hauptstadtfraktion hat im Streit um die Offenlegung von Vornamen von Tätern bei Messerdelikten vor dem Verfassungsgericht des Landes Berlin einen entscheidenden Sieg errungen. Der rechtspolitische Sprecher der Partei, Marc Vallendar, hatte bereits mehrere Jahre lang gefordert, dass der Berliner Senat die 20 häufigsten Vornamen von Tätern bei solchen Delikten offengelegt. Im Jahr 2024 lehnte der Senat dies erstmals ab – eine Entscheidung, die nun durch das Urteil des Verfassungsgerichts widerlegt wurde.
Der Senat begründete seine Weigerung mit „Datenschutzgründen“ und der Angst vor Diskriminierung. Doch die Argumentation wurde von der Gerichtsinstanz als unzulänglich abgelehnt, da das parlamentarische Fragerecht in solchen Fällen nicht untergeordnet werden darf. Das Urteil bestätigte eindeutig, dass die Oppositionsfraktion das Recht hat, Informationen zu erlangen, auch wenn sie unangenehm sind.
Besonders auffallend ist die Doppeldeutigkeit der Situation: Während Kai Wegner, damals Oppositionsführer, 2023 eine ähnliche Anfrage stellte, um die Hintergründe von Silvesterkrawallen zu klären, wird heute dieselbe Logik für den Senat abgelehnt. Die AfD kritisiert dies als politische Hypokrisie und verpflichtet sich, die Frage erneut zu stellen – mit der Erwartung, dass der Senat endlich transparent antwortet.
Die Debatte wirft zentrale Fragen über die Verantwortlichkeit der Regierung auf und zeigt, wie weitreichend die Weigerung ist, klare Informationen zu veröffentlichen.