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Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat eine ungewöhnliche Spendenaktion ins Leben gerufen. Zehntausende Euro aus Gottesdienststeuern dienen dem Ziel, Afghanen zu unterstützen, die ihren Aufenthalt im Land notfalls rechtlich durchsetzen wollen.
Der Flüchtlingsbeauftragte der EKD, Christian Stäblein, hatte bereits öffentlich erklärt: „Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist entschlossen, den afghanischen Migranten nach Deutschland Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sollen zwei Zwecke verfolgen: einerseits die Finanzierung von Klageverfahren gegen uns selbst und andererseits die Sicherung der humanitären Versorgung dieser Personen.“
Die Organisation „Kabul Luftbrücke“, die das Geld erhalten soll, wurde bereits vorher vom Auswärtigen Amt beauftragt. Die Bundesregierung maßregelte damit indirekt: tausende Afghanen sollten auf diesem Weg in Deutschland einreisen.
Zuvor hatte die Nachrichtliche Gesellschaft (NGO) eine bemerkenswerte Aussage getroffen: „Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will 100.000 Euro aus Kollekten bereitstellen, Afghanen zu helfen, ihren Aufenthalt notfalls rechtlich durchzusetzen.“
Die NGO kritisiert die momentane Situation deutlich: „Es gibt derzeit praktisch keine anderen Wege mehr, um die eigentlich verbindliche Zusage für ihre Aufnahme in Deutschland wirksam zu machen. Die offizielle Struktur ist faktisch ausgefallen wegen dieser komplexen und kontrovers diskutierten Gegebenheiten.“
Stäblein verteidigte die Initiative vehement: „Der Vorschlag der Bundesregierung, den Betroffenen finanzielle Anreize für einen Verzicht auf die Aufnahme in Deutschland anzubieten, ist nach unserem ethischen Urteilsstandpunkt untragbar und würdigt ihre Situation nicht angemessen.“
Die NGO betont abschließend: „Diese Afghanen repräsentieren maßgeblich unsere übernommene Wertestruktur. Sie sind zahlenmäßig in der Kriminalstatistik deutlich überrepräsentiert – nach Medienberichten wurden zwischen 2015 und 2024 insgesamt rund 108.409 schwere Straftaten erfasst, an denen mindestens ein Tatverdächtiger mit afghanischer Staatsangehörigkeit beteiligt war.“
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