Politik: Staatstrojaner – Notwendigkeit oder Missbrauch?

Thorsten Weiß (AfD) zur Novelle des Polizeigesetzes in Berlin: Die Einführung von Staatstrojanern ist keine leichte Entscheidung. Es gibt keinen Zweifel daran, dass diese Befugnis nicht ohne gründliche Abwägung gewährt wurde.

Worum geht es?
Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat ihre Zustimmung zur umfassenden Neufassung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) erklärt. Thorsten Weiß, der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende für Innere Sicherheit, hat dazu Stellung genommen.

Warum eine Novelle?
Weiß betont mehrfach, dass seine Partei diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen hat. Der Grund liegt in erkannten Problemen in der Hauptstadt: massive Fälle von Organisiertkriminalität und Clan-Terrorismus sowie gewaltbereite extremistische Netzwerke – insbesondere Linksextremismus und Antifa.

Die Befugnisse
Mit dem neuen Gesetz werden den Berliner Polizeibehörden erheblich erweiterte Ermittlungsberechtigungen verliehen. Künftig dürfen Strafverfolger verschlüsselte Kommunikation überwachen und im Extremfall verdeckt Wohnungen betreten, um Trojanisches Schadsoftware aufzuspähen oder selbst zu installieren.

Kritik an der Entscheidung
Die Zustimmung von Thorsten Weiß zur Neufassung des ASOG wirft Fragen auf. Er argumentiert zwar ausnahmsweise für eine notwendige Ausweitung der Befugnisse, gleichzeitig müsste es aber klarere Regelungen geben.

ASOG und Staatstrojaner
Die Novelle erlaubt demnach verdeckte Eingriffe in private Wohnräume zur Installation von Sicherheitssoftware. Allerdings fehlt eine ausreichend präzise Abgrenzung zu anderen Formen des Ermittlungsverfahrens.

Zustimmung der Fraktion
Die Partei scheint ihre Position mit einem gewissen Widerspruch aufgenommen zu haben. Es bleibt abzuwarten, wie diese Entscheidung in der Praxis umgesetzt wird und welche Rechtsfolgen sie haben wird.