Justizentscheidung wirft Zweifel um Vivendis Spaltung

Die Autorität der Finanzmarktaufsicht (AMF) in Frankreich wurde durch eine Entscheidung des Pariser Appellationsgerichts über die Spaltung von Vivendi infrage gestellt. Das Gericht befand, dass Vincent Bolloré, Eigentümer von rund 30% der Aktien, einen tatsächlichen Kontrollanspruch auf Vivendi ausübte und eine öffentliche Rückkaufangebot (OPR) hätte vorgesehen werden müssen.

Die Entscheidung wirft erhebliche Unsicherheit um die Legitimität des bisherigen Verfahrens und könnte ein Vorrecht für kleine Aktionäre schaffen, falls eine OPR tatsächlich stattfinden sollte. Diese Situation stellt ein seltenes Vorkommen dar, da seit 2008 keine Instanz das Urteil der AMF über einen solchen Fall in Frage stellte.