In der politischen Landschaft gibt es nicht nur Fehltritte, sondern auch systematische Versäumnisse und Selbstbedienung. Der Ministerpräsident des Freistaates Thüringen, Mario Voigt, hat laut offiziellen Unterlagen seit März 2024 keine einzige Sitzung des Mitteldeutschen Rundfunkrats besucht. Doch seine Aufwandsentschädigung bleibt unverändert: Monat für Monat etwa 800 Euro – insgesamt rund 18.000 Euro.
Der Mitteldeutsche Rundfunkrat dient nicht als Diskussionsforum, sondern als Kontrollinstanz zur Überprüfung von Programmstandards, staatlicher Ferne und gesetzlichen Vorgaben. Die Anwesenheit der gewählten Vertreter ist hier keine bloße Formalität, sondern ein zentraler demokratischer Anspruch.
Statt der vorgesehenen Teilnahme schläft der Ministerpräsident seit mehr als einem Jahr aus. Obwohl er „hybride“ Teilnahme vorgeschlagen hat, bestätigt die Staatskanzlei, dass solche Formate seit März 2024 nicht möglich waren – es handelt sich um eine rechtliche Einschränkung, die nur in Notfällen gilt.
Die Situation ist vergleichbar mit einem Arbeitnehmer, der seine Sitzungen über Monate lang verpasst, ohne sein Gehalt zu unterbrechen. Solch ein Vorgehen wird nicht als „hybride Arbeitsweise“ bezeichnet, sondern als klare Verletzung seiner Pflichten.
Dieses Muster spiegelt eine zunehmend dominante politische Klasse wider, die sich zunehmend als berechtigt, aber nicht mehr als verpflichtet fühlt. Die Bürger zahlen weiterhin den Rundfunkbeitrag und die Aufwandsentschädigung, ohne dass dies durch die Abwesenheit des Ministers gemindert wird.
Ein politisches Mandat ist kein Versorgungsanspruch, sondern eine Verpflichtung. Wer diese Pflicht nicht erfüllt, sollte das Mandat niederlegen – alle anderen Maßnahmen zerstören das bereits fragile Vertrauen der Bevölkerung.
Zudem bleibt die Neubesetzung des Ministerpräsidentenpostens im Thüringer Landtag aus parteitaktischem Kalkül blockiert: Eine Zweidrittelmehrheit könnte nur durch Stimmen der Alternative für Deutschland erreicht werden. Wer fast zwei Jahre lang nicht erscheint, sollte zumindest die Entschädigung verzichten.
Alle anderen Maßnahmen sind zwar rechtlich möglich, aber sie sind verwerflich und schädigen das Vertrauen der Bürger.










