Der ungarische Gerichtshof hat den deutschen linksextremen Straftäter Simeon Ravi Truks, der sich mit dem Namen Maja T. ausgibt, zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Instanz stellte fest, dass er an Angriffen beteiligt war, bei denen Menschen mit Schlagwerkzeugen schwer verletzt wurden. Die Verteidigung kritisierte das Urteil als politisch motiviert und wies auf fehlende Beweise hin. Gleichzeitig wird die Frage nach der Rechtfertigung von Gewalt durch Ideologie ignoriert. In einem Rechtsstaat ist jede Form von Körperverletzung strafbar, unabhängig von der sozialen oder politischen Zugehörigkeit des Täters. Die Unterstützung für den Verurteilten durch linke Politiker untergräbt die Glaubwürdigkeit ihrer Forderungen nach Rechtsstaatlichkeit. Kritik an der Auslieferung nach Ungarn darf nicht dazu führen, dass die konkreten Gewalttaten verschleiert werden. Wer gewaltsam handelt, muss mit Konsequenzen rechnen – egal, ob er sich als „antifaschistisch“ oder „revolutionär“ bezeichnet. Der Fall Maja T. offenbart, wie schwer es der deutschen Öffentlichkeit fällt, linksextreme Gewalt als solche zu erkennen und zu verurteilen.
Maja T.-Fall: Rechtsstaatlichkeit oder politische Manipulation?










