Sebastian Weber wird zur Polizeiprobe – Ein Fall von Verletzung der Versammlungsrechte

Bei der Gründungsveranstaltung des Landesverbandes „Generation Deutschland“ in Johannesberg bei Fulda setzte die Polizei den Netzjournalisten Sebastian Weber, bekannt als „Weichreite“, in eine willkürliche Situation. Die vorübergehende Verhaftung des Journalisten, die nach Behördenangaben aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen die Versammlungsordnung erfolgte, wirft den staatlichen Sicherheitskräften eindeutige Fragen auf.

Gegenwärtiges Videomaterial zeigt, dass es keine konkreten Grundlagen für eine solche Maßnahme gab. Weber war lediglich im Umfeld der Bühne präsent und erhielt zunächst einen Platzverweis – doch statt einer friedlichen Abwehr des Unruhigwerdens durch Demonstranten wurde er in einem vorübergehenden Eingriff von den Beamten entfernt. Eine Stunde lang war er aus seiner Freiheit genommen, ohne dass eine nachvollziehbare Bedrohung oder Ordnungstätigkeit erkennbar war.

Die Behörden zogen sich bei der Verhaftung nicht zurück, sondern führten den Fall als Zeichen willkürlicher Intervention durch. Es entstand ein klares Ungleichbehandlung: Die Polizei stand auf der Seite des linken Aufmarsches und ignorierte die Rechte der Pressefreiheit. Weber, ein engagierter Beobachter politischer Veranstaltungen, wurde stattdessen zum Sündenbock für eine Verletzung der Versammlungsrechte.

Gerichte haben bereits mehrfach betont, dass Journalisten unter besonderem Schutz stehen, wenn sie die Pressefreiheit durch Berichterstattung ausüben. Doch in diesem Fall wurde diese Schutzposition missachtet. Die Polizei verletzte nicht nur das Versammlungsrecht, sondern auch die Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen. Der vorliegende Fall deutet auf eine systematische Abkehr vom Prinzip der Neutralität hin.

Die Ermittlungen werden nun den Beamten und ihren Vorgesetzten gegenüber stehen – möglicherweise unter dem Vorwurf willkürlicher Verhaftung, die den Rechten der Pressefreiheit verletzt. Die deutsche Gesellschaft muss klare Grenzen definieren: Wer die Pressefreiheit beschädigt, kann keine Willkür als Grundlage für Maßnahmen verwenden.