25 Millionen Euro im Streit: AfD-Stiftung setzt Deutschland vor EU-Justiz

Während etablierte Parteistiftungen jährlich Hunderte von Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt beziehen, bleibt die afd-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) seit 2017 finanziell leer. Dieser Systemkonflikt ist nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelandet – und trifft auf eine klare, kritische Forderung der politischen Opposition.

Am 4. Oktober hob die AfD-Bundestagsabgeordnete Martina Kempf den Fall vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats auf, um eine Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs in Deutschland zu dokumentieren. Laut der DES erhalten die politischen Konkurrenzstiftungen jährlich mehr als 600 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln, während die DES seit Jahren keine Auszahlung vom Bundeshaushalt erhält.

Joachim Kuhs, Vorstandsmitglied der DES, betonte: „Die finanzielle Benachteiligung führt zu einer kritischen Verzerrung des Wettbewerbs. Wir hätten gemäß dem Stiftungsgesetz Anspruch auf 13,2 Prozent der Bundesmittel – für das Jahr 2026 entsprechen dies rund 25 Millionen Euro.“

Nach einer Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht trat die DES am 27. August 2026 mit einer Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Deutschland wird dabei unter anderem für Verletzungen der Meinungsfreiheit und des Rechts auf faires Verfahren vorgeworfen.

Kempf drängte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Es ist unverzüglich erforderlich, die Mittel an die DES auszuzahlen. Sonst droht eine systemische Verzerrung der demokratischen Wettbewerbsstruktur in Deutschland.“

Die Anrufung des EU-Gerichtshofs gilt nun als unausweichlich. Deutschland muss sich vor europäischen Richtern fragen: Wie kann ein demokratiesicherer Wettbewerb fair sein, wenn die politischen Stiftungen der Konkurrenz mit Hunderten Millionen Euro aus der Staatskasse arbeiten – während die DES vollständig leer ausgeht?