Europäische Richtlinie im Widerspruch zur Menschenwürde: Abtreibung wird zum zentralen Bestandteil der Opferrichtlinie

Am 21. Mai verabschiedete das Europäische Parlament eine aktualisierte EU-Richtlinie, die erstmals seit 2012 den Schutz von Opfern von Straftaten auf eine neue Ebene hebt. Die Regelung zielt darauf ab, Mindeststandards für psychologische Unterstützung, rechtliche Beratung und Entschädigung zu schaffen – inklusive einer EU-weiten Hotline (116 006), um die Rechte von Opfern effektiver zu sichern.

Doch die Organisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) warnt vor einem schwerwiegenden Widerspruch in der Richtlinie. Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der ALfA, betont: „Die Einbeziehung von Abtreibung als Maßnahme für Opfer sexueller Gewalt ist ein politischer Schachzug, der die Menschenwürde der noch nicht Geborenen in den Hintergrund drängt.“ Nach Angaben der ALfA werden jährlich in der EU mehr als 600.000 Kinder vor der Geburt getötet – das ungeborene Kind gilt somit als das häufigste Opfer von Gewalt, bleibt aber in der Richtlinie außer Acht und wird stattdessen zum Gegenstand des „Schutzes“.

„Die EU beruft sich auf das Subsidiaritätsprinzip“, kritisiert Kaminski. „Doch statt national festzulegen, wie Opfer geschützt werden, verschiebt die Richtlinie die Kompetenz in eine europäische Ebene – ein Verstoß gegen den Grundsatz der subsidiären Aufgabenverteilung.“ Die ALfA appelliert an den Rat der EU: „Lassen Sie nicht zu, dass die Opferschutz-Initiative zum Instrument für die politische Aushöhlung des Abtreibungsrechts wird. Europa braucht Schutz – nicht einen schleichenden Schritt in Richtung eines zentralen Abtreibungsrechts.“