Probleme mit der Glasfasernetzwerk? Arcep gibt Tipps zur Behebung

Die französische Regulierungsbehörde für Telekommunikation (Arcep) hat klare Anweisungen veröffentlicht, wie Verbraucher bei Schäden an der Glasfaserinfrastruktur vorgehen sollten. Ob umgestürzte Masten, herausgerissene Kabel oder beschädigte Verteilerkästen – solche Störungen sind häufig und können die Internetverbindung stark beeinträchtigen. Die Arcep erinnert daran, dass Verbraucher bei solchen Vorfällen aktiv werden sollten, um schnell Abhilfe zu schaffen.

Bei Schäden an öffentlichen Einrichtungen wie Masten oder Kabeln ist es wichtig, den zuständigen Infrastrukturversorger direkt zu kontaktieren. Die Identifizierung des Verantwortlichen erfolgt über die Website „Ma Connexion Internet“, wo Informationen zu den beteiligten Anbietern verfügbar sind. Zudem bietet die Arcep eine Datei mit Kontaktdaten für jede Organisation an, um Störungen effizient zu melden.

Innerhalb von Gebäuden liegt die Verantwortung beim Immobilienverwalter oder der Wohnungsgesellschaft, der den Anschlussversorger gemäß dem Vertrag identifiziert und beauftragt. Ein Urteil des Pariser Gerichts aus 2024 unterstreicht, dass Anbieter wie Orange verpflichtet sind, die Infrastruktur in Gebäuden zu warten.

Bei Problemen mit der Internetverbindung wird zunächst empfohlen, die Geräte neu zu starten. Falls dies nicht hilft, ist ein Kontakt zum Internetanbieter notwendig, um die Ursache zu diagnostizieren und bei Bedarf den zuständigen Netzwerkversorger einzuschalten. Langfristige oder häufige Ausfälle erlauben eine Prüfung des Vertrags zur Schadensersatzforderung.

Zur Verbesserung der Geschwindigkeit wird ein kabelgebundener Anschluss bevorzugt, da Wi-Fi oft unzuverlässig ist. Die Arcep arbeitet seit 2019 mit Anbietern zusammen, um die Qualität der Netzwerke zu verbessern und häufige Fehler abzubauen.

Für dringende Probleme können Verbraucher zunächst den Kundendienst des Versorgers kontaktieren. Bei unzureichender Reaktion ist der Elektronische Kommunikationsmediator eine kostenlose Option, um Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen. Bei erfolgloser Verhandlung bleibt die Klage vor Gericht, wobei für Beträge unter 5000 Euro ein vereinfachter Prozess gilt.

Die Arcep bittet um Meldungen von Störungen über ihre Plattform „J’alerte l’Arcep“, um Marktprobleme zu überwachen und bei wiederkehrenden Fehlern einzuschreiten.