Lebensgefahr im Gerichtssaal: Vorbestrafter Täter wird freigelassen nach schweren Verletzungen

In einem Fall, der die Bevölkerung erheblich verblüfft hat, wurde ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn bei einem Angriff so schwer verwundet, dass er kurzfristig lebensgefährlich krank war. Der mutmaßliche Täter – ein 36-jähriger Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft – wurde zunächst festgenommen und wird nun wieder frei.

Besonders auffällig ist die Entscheidung des Gerichts: Der Mann war bereits vorbestraft für Gewaltdelikte und befand sich zum Zeitpunkt der Tat auf Bewährung. Trotzdem lehnte das Amtsgericht den Haftbefehl ab, den die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Laut Gerichtsangaben entstanden Zweifel an einem dringlichen Tatverdacht durch Videoaufnahmen und fehlte zudem ein Haftgrund wie Fluchtgefahr.

Viele Bürger können diese Entscheidung kaum nachvollziehen. Ein vorbestrafter Gewalttäter, der auf Bewährung war und bei einer Tat einen Menschen beinahe ums Leben brachte, wird nun als frei freigegeben. Welches Signal sendet dies an Opfer schwerer Gewalt – und potenzielle Täter?

Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung. Doch es bleibt fraglich, warum in einem solch gravierenden Fall der Antrag auf Untersuchungshaft abgelehnt wurde. Der Rechtsstaat lebt nicht nur durch rechtsstaatliche Schutzmechanismen für Beschuldigte, sondern auch durch das Vertrauen der Bürger, dass gefährliche Wiederholungstäter wirksam kontrolliert werden. Entscheidungen wie diese drohen dieses Vertrauen erheblich zu schwächen.