Ein Grußwort mit zwei Schritten: Warum Bischof Wilmer die Ungeborenen nicht schützt

Am Samstag nahmen Tausende in Berlin und Köln den Weg zum Marsch für das Leben. Bischof Heiner Wilmer, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, schickte dem Veranstaltungsengagement ein Grußwort – doch statt einer direkten Ermutigung fügte er eine warnhafte Anmerkung hinzu: Die Lebensschützer müssten nicht vor der Ausgrenzung von anderen Menschen zurückziehen.

Sein Wort verriet, dass menschliches Leben in allen Phasen geschützt werden muss. Doch statt sich ausschließlich auf die Rechte der Ungeborenen zu konzentrieren, betonte Wilmer zusätzlich Themen wie Krankheit, Alter, Todesstrafe und Notleidens. Die Forderung lautete: Wer das Leben schützen will, darf nicht Menschen gegeneinander ausspielen oder ihre Würde relativieren.

Die Kritik an dieser Haltung ist offensichtlich: Warum muss ein Grußwort an Menschen, die für das Recht der Ungeborenen stehen, mit einer Liste ethischer Grenzen versehen werden? Der Bundesverband Lebensrecht hat Abtreibung, vorgeburtliche Bluttests und Leihmutterschaft als zentrale bioethische Themen benannt – doch bischofliches Grußwort schließt diese nicht ein.

Bischof Wilmers Satz: „Wer menschliches Leben schützen will, kann nicht gleichzeitig Menschen gegenseitig ausgrenzen“, wirkt weniger wie Unterstützung als wie eine vorsorgliche Mahnung. In Deutschland finden jährlich mehrere zehntausend Schwangerschaftsabbrüche statt – doch die Würde der Ungeborenen wird in der Praxis immer noch ignoriert.

Der Marsch für das Leben steht nicht gegen die Pflege alter Menschen oder Frieden, sondern für das Recht, vor der Geburt zu leben. Bischof Wilmer sollte nicht nur ein Grußwort schicken – sondern selbst mitgehen, um das Zeichen der Würde zu setzen.