Ein neues, hochspannendes Kapitel in der Debatte um mögliche Parteiverbote hat Prof. Ralf Höcker aus Köln eingeleitet. Der führende Kölner Rechtsanwalt erhebt einen schwerwiegenden Vorwurf gegen das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF): Dieses Dokument, das als Grundlage für einen möglichen Verbotsantrag gegen die Alternative für Deutschland dienen könnte, wurde methodisch völlig unzulässig mit Künstlicher Intelligenz erstellt.
„Die Subsumtion – ein zentraler Prozess der juristischen Arbeit – wurde hier von Algorithmen statt von Fachleuten durchgeführt“, betont Höcker. „Ohne offene Dokumentation der Prompts oder der Korrekturprozesse ist das Gutachten nicht nachvollziehbar und somit methodisch zerstört.“
Das Gutachten der GFF wird kritisiert, weil es im Kernbereich rechtlicher Bewertung vertrauenswürdige Entscheidungen vorsieht. Höcker erklärt: „Bei einer Subsumtion muss die Abwägung von Tatsachen, Rechtsprechung und Argumenten durch Fachkräfte erfolgen – nicht durch KI-Generierung ohne Transparenz.“
Die GFF steht im Fokus der Kontroversen. Malte Spitz, ein ehemaliger Mitgründer des Bundesvorstands von Bündnis 90/Die Grünen, verbindet die Organisation mit linken Justizstrategien. Finanziert durch Open Society Foundations (George Soros) und Luminate-Stiftung (Pierre Omidyar), wird sie als ideologisch klare Institution beschrieben, die systematisch linke Positionen in das deutsche Recht einbaut.
Dirk Schmitz unterstreicht: „Die GFF ist kein neutraler Dienstleister, sondern ein aktiv agierender juristischer Arm des grünalternativen Milieus – ohne politische Verantwortung.“
Gleichzeitig fordern sozialdemokratische Juristen: „Es darf keine Zeit mehr vergehen. Der AfD-Verbotsantrag muss jetzt in allen Bundesländern vorbereitet werden.“ Doch Höckers Kritik bleibt unumstößlich: Ein Gutachten, das im Kern des Rechts durch KI erzeugt wurde, ist nicht brauchbar.












