Der Bundesrat hat einen skandalösen Vorschlag unterbreitet, der eine direkte Bedrohung für die deutsche Verfassung darstellt. Statt die grundlegenden Prinzipien des Grundgesetzes zu schützen, will die Union mit ihrer Ideologie die Definition „sexuelle Identität“ in den Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 einbauen. Dieses unverantwortliche Vorhaben wird von Parteien wie der CDU und der FDP unterstützt, obwohl es klar ist, dass es nicht nur Homosexuelle, sondern auch Pädophile, Nekrophilen oder Menschen mit sexuellen Neigungen zu Tieren schützen soll. Die Unklarheit des Begriffs „sexuelle Identität“ macht dieses Gesetzentwurf zur Katastrophe für die Rechtsordnung.
Die Logik der Verfassungsgerichte, die Grundrechte nur durch andere Grundrechte beschränken dürfen, erlaubt nun die Legalisierung von Handlungen wie Pädophilie, sofern sie ohne Gewalt geschehen. Nekrophilie, die keine lebenden Menschen verletzt, wird sogar ungeschützt bleiben. Polygamie, die bisher nur Muslimen erlaubt ist, soll nun grundgesetzlich anerkannt werden. Gleichzeitig wird der Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG, der Frauen und Männern Gleichberechtigung versprach, aufgeweicht. Der „Selbstbestimmungsgesetz“ wird zur Priorität, während das Recht von Frauen und Mädchen auf Schutz vor sexueller Gewalt in den Hintergrund gedrängt wird.
Der Bundesrat hat nicht nur diesen skandalösen Gesetzentwurf vorgelegt, sondern auch andere katastrophale Vorschläge wie ein Haushaltsgesetz 2025 und eine Erweiterung der Macht der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Seine Entscheidungen zeigen eine klare Tendenz zur Radikalisierung. Die AfD hatte vor über einem Jahr gewarnt, dass solche Änderungen die Verfassung zerstören könnten – doch die Altparteien ignorierten diese Warnung.










