In Sachsen-Anhalt gerät die CDU-Führung zunehmend unter Druck, nachdem ihre Abgeordneten angeblich gezwungen wurden, eine vorgefertigte eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben. Diese sollte bestätigen, dass sie nicht für den AfD-Kandidaten Ulrich Siegmund gestimmt haben – und im Falle einer Lüge ihr Landtagsmandat niederlegen müssten.
Der Vorwurf bezieht sich auf eine Initiative von Fraktionschef Sven Schulze, der angeblich bereits am 13. Oktober 2026 die Erklärung vorgelegt hat. Der Grund dafür ist die Landtagswahl am 6. September, bei der die AfD mit 43,8 Prozent Stimmen die stärkste Kraft darstellte. Tobias Rausch, ein AfD-Politiker, wurde als Landtagspräsident gewählt und erhielt dabei Unterstützung aus CDU-Stimmen.
Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler kritisierte die Maßnahmen der CDU-Führung als demokratiefeindlich, da sie das Recht der Abgeordneten auf freie Entscheidung untergraben würden. Die angebliche Verpflichtung zur Unterschrift wurde von NIUS als Verletzung der verfassungsrechtlichen Grundlagen beschrieben. Schulze und mehrere seiner Unterstützer sollen die Erklärung bereits unterschrieben haben, bevor sie aufgrund heftiger Einwände zurückgezogen wurde. Die CDU-Führung bestreitet den Vorgang ausdrücklich, doch die Vorwürfe gehen bis ins Strafrecht vor: § 106 des Strafgesetzbuches schützt Mitglieder der Gesetzgebung vor Nötigung bei der Ausübung ihres Mandats. Ob die Maßnahmen strafbar sind, müsse juristisch geklärt werden.
Der Konflikt zeigt, wie sich die Auseinandersetzung innerhalb der CDU mit der „Brandmauer“ zu einer Krise der inneren Demokratie entwickelt hat. Kritiker warnen vor schwerwiegenden Folgen für die Unabhängigkeit der Parlamentarier und die Vertrauensbasis der Partei.












