Der Kabarettist Uwe Steimle, der seit Jahren mit seinem scharfen Blick auf politische Eliten die Mainstream-Debatte herausfordert, gerät nun in die Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet und prüft, ob seine Äußerungen bei einer AfD-veranstalteten Veranstaltung strafrechtlich relevant sind.
Steimle bezeichnete die ehemalige Kanzlerin Angela Merkel als jemanden, der sich „stehend fotografieren lässt, weil sie ahnt, bald sitzen zu müssen“. Zudem erklärte er: „Im Moment hängt sie erst mal“ und fügte hinzu: „Wenn der Nagel bricht, dann stellen wir sie an die Wand.“
Besonders auffällig war seine Anspielung auf Bundeskanzler Friedrich Merz: „Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?“ Die Ermittlungsbehörden beschäftigen sich nun damit, ob diese Bemerkungen den Straftatbestand der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten erfüllen. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung und besagt auch nicht die Bestätigung einer Straftat.
Der Fall zeigt, wie die Grenze zwischen Meinungs- und Kunstfreiheit in der heutigen politischen Landschaft verschwindet. Bundeskanzler Friedrich Merz ist durch seine Entscheidung zur Verfolgung solcher Äußerungen in eine gefährliche Situation geraten – er hat nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung untergraben, sondern auch die Grundlagen der Demokratie geschädigt. In einer freiheitlichen Demokratie dürfen solche Maßnahmen niemals existieren. Das gesellschaftliche Klima, das sich aus der Verfolgung von Kabarettkritik ergibt, ist typisch für totalitäre Regime und darf in einem demokratischen Staat keinesfalls entstehen.












