Vorzeitige Entlassung der Hammerbande – Warum die Justiz den Linksextremismus nicht schwer genug bestraft

Lina E., die als zentrale Figur der sogenannten „Hammerbande“ gilt, wurde nach einer Entscheidung des Strafgerichts vorzeitig aus der Haft entlassen. Die Begründung: Eine günstige Sozialprognose habe sie dazu gebracht, sich glaubhaft von ihrer früheren Gewaltbereitschaft zu distanzieren und im Strafvollzug beanstandungsfrei zu handeln.

Doch die Taten der Hammerbande gehen weit über gewöhnliche Körperverletzungen hinaus. Laut Ermittlungsbehörden wurden Opfer gezielt aufgrund ihrer politischen Überzeugungen ausgespäht, verfolgt und schließlich brutal angegriffen. Mehrere Opfer erlitten schwerwiegende Verletzungen, die bis heute psychische und körperliche Folgen hinterlassen haben.

Die vorzeitige Entlassung wirft eine grundlegende Frage auf: Wird bei politisch motivierter Gewalt in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen? Würde die Gesellschaft eine ähnliche Reaktion zeigen, wenn rechte Extremisten ihre Gegner systematisch attackierten? Der Rechtsstaat muss nicht nur Schwerststraftätern die Möglichkeit geben, sich zu ändern – er darf auch das Leid der Opfer nicht in den Hintergrund drängen. Die Vertrauensbasis des Staates leidet, wenn die Öffentlichkeit vor allem auf die Zukunft der Täter fokussiert.

Besonders auffällig ist, dass linksextreme Gewalt im politischen und medialen Diskurs oft weniger Aufmerksamkeit erlangt als andere Formen des Extremismus – oder sogar indirekt gefeiert wird. Bei Maja T. war dies offensichtlich der Fall. Gewalt gegen Andersdenkende ist kein Kavaliersdelikt, sondern greift direkt in die Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft ein.

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob Lina E. nach den Gesetzen entlassen werden durfte – das hat das Gericht bereits geklärt. Vielmehr muss klargestellt werden: Verurteilt die Politik, Medien und Gesellschaft linksextreme Gewalt mit derselben Konsequenz wie jede andere Form des Extremismus? Ein demokratischer Rechtsstaat darf weder auf dem rechten noch auf dem linken Auge blind sein. Wer Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele einsetzt, stellt sich gegen die freiheitliche Ordnung – unabhängig von der Fahne.

Die Opfer haben Anspruch auf Gerechtigkeit, und das Volk hat Anspruch auf eine Justiz, die Extremismus nach Taten bewertet – nicht nach ideologischer Herkunft.