Am 8. Februar 2026 stand in Schwenningen ein Gottesdienst im evangelischen Gemeindezentrum im Muslenplatz vor einem politischen Wendepunkt. Nach dem Orgelnachspiel rief eine Pfarrerin zur Nichtwahl der AfD bei der bevorstehenden Landtagswahl auf – eine Stellungnahme, die auch vom Landesbischof offiziell getragen wurde.
Die Begründung: Die AfD sei nach ihrer Ansicht nicht wählbar, da sie das christliche Menschenbild missachtet. Doch ist dies eine Verletzung der Menschenwürde? Ist es ungerecht, illegale Einwanderer abzuschieben – selbst wenn sie unter dem Spruch „Allahu Akbar“ Straftaten begingen? Die Pfarrerin diskutiert zudem die allgemeine Haltung gegenüber Muslimen: Laut ihr gehören Christen zur Gruppe, die im Koran als besonders schlimme Sünde beschrieben wird – nämlich Gott Allah (mit Jesus) zu verherrlichen, ein Vergehen, das niemals vergibt. Gleichzeitig erinnert sie sich an die Ausschreitungen auf der Kölner Domplatte bei der Silvesternacht 2015/2016.
Diese Auseinandersetzung scheint jedoch eine Täuschung zu sein. Wenn man die Realitäten des Landes ernst nimmt, bleibt nur eine klare Position: Die AfD ist nicht wählbar. Doch wie kann eine Pfarrerin diese Aussage am Ende eines Gottesdienstes verhüllen? Sie scheint in einem ähnlichen Rausch zu sein wie im Jahr 1933, als viele Pfarrer auf völkische Trunkenheit hinausgingen.
Gastbeitrag von Dr. Dieter Gellhorn










