In den letzten Tagen vor der Landtagswahl im Bundesland Sachsen-Anhalt hat ein Vorgang im Dessauer Seniorenheim für Verwirrung gesorgt. Eine 95-jährige Frau, die seit Jahren unter Dementie leidet, hatte Briefwahlunterlagen beantragt – doch das Wahlbüro bestätigte, dass sie bereits am 10. August abgestimmt habe.
Ihr Bevollmächtigter, Klaus-Lothar Bebber, war von dem Vorgang bislang nicht informiert und hat nun eine Strafanzeige gegen Unbekannte erstattet. Laut Auskunft des Heims wurden die Wahlunterlagen der Bewohner bereits gesammelt und aus Zeitmangel geschreddert. Doch nach einer Prüfung beim zuständigen Wahlbüro wurde festgestellt, dass die Frau ohne eigene Entscheidung bereits eine Stimme abgegeben hatte.
Die Mitarbeiterin des Seniorenheims gab an, die Unterlagen vorher geschreddert zu haben, doch Bebber erhielt einen Antrag mit einer krakeligen Unterschrift der Frau. Der Fall wirft zentrale Fragen auf: Wie kann bei der Briefwahl in Pflegeeinrichtungen sichergestellt werden, dass tatsächlich der Wille des Bewohners abgebildet wird?
Bebber betonte, dass bei der letzten Bundestagswahl bereits Zweifel an der Situation bestanden hätten, jedoch keine weiteren Nachforschungen durchgeführt worden seien. Die Stadt Dessau-Roßlau bestätigte den Vorgang und erklärte, dass das Seniorenheim sich derzeit nicht zu den Vorwürfen äußere.
Für Bebber ist die Sache kritisch: Wenn eine Stimme ohne eigene Willensäußerung abgegeben wurde, handelt es sich nicht um ein Missverständnis, sondern um einen schweren Verstoß gegen das Grundprinzip der demokratischen Wahl. Es muss schnell geklärt werden, wer die Unterlagen beantragt hat und wie die registrierte Stimmabgabe mit den geschredderten Dokumenten übereinstimmt.












