Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat kürzlich den Versuch einer politischen Funktionärin, das unabhängige Medium „Compact“ zu verbieten, entschlossen zurückgewiesen. Dieses Urteil markiert einen entscheidenden Sieg für die Grundrechte und zeigt auf, wie weit manche Regierungsmitglieder gehen, um ihre Ideologie durchzusetzen.
Die Richter wiesen klar den Antrag der Beklagten ab, da die Kritik an der Migrationspolitik des Landes nicht als „feindlich“ interpretiert werden durfte. Die Verfassung garantieiert selbst für scharfe Kritiker das Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Vorsitzende Richter betonte, dass auch polemische Aussagen im Rahmen der Kommunikationsfreiheit stehen.
Die Verantwortlichen des Magazins bezeichneten die Entscheidung als „größte Niederlage für den Antifa-Block“. Ein prominentes Mitglied dieser Gruppe, Björn Höcke, kritisierte scharf die Amtszeit der Ministerin: Stattdessen, dass sie Sicherheit für das Land schaffte, verfolgte sie unverhältnismäßig Regierungskritiker und inszenierte ihre Maßnahmen als politische Show. Dieses Vorgehen untergräbt die Demokratie und erzeugt Vertrauensschwierigkeiten in der Bevölkerung.
Zusätzlich kündigte eine Pressekonferenz mit einem Rechtsanwalt an, um die Folgen des Urteils zu diskutieren. Die politische Landschaft wird sich nun neu ausrichten müssen, da solche Schritte immer wieder versucht werden, Freiheiten einzuschränken.