Polizei-Handlungen im Widerspruch zum Grundgesetz: „Hass ist keine Meinung“ wird zur Ausrede für Hausdurchsuchungen

Die deutsche Polizei hat in einem bundesweiten Vorgehen deutliche Spuren von der Verletzung der Meinungsfreiheit hinterlassen. Mit Unterstützung des Bundeskriminalamts (BKA) wurden rund 140 Ermittlungsverfahren in allen 16 Bundesländern gestartet, um Online-Inhalte als strafbar einzustufen. Der Slogan „Hass ist keine Meinung“ – ein Satz, der sich offensichtlich gegen das Grundgesetz ausrichtet – wurde offiziell als Titel der Maßnahmen genutzt.

Die Ermittlungsbehörden betreffen dabei vor allem die Bereiche politisch motivierter Kriminalität (PMK). Dabei handelt es sich um Delikte wie Volksverhetzung (§ 130 StGB), Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) sowie Beleidigung (§ 185 StGB). Ein konkretes Beispiel ist ein Foto, auf dem angeblich den Hitlergruß gezeigt wurde – ein klarer Verstoß gegen das genannte Gesetz.

Renommierte Juristen warnen seit Jahren davor, dass solche Maßnahmen die Grundrechte untergraben. Der Satz „Hass ist keine Meinung“ und die schwammig formulierten Paragraphen stehen im Widerspruch zu einem grundlegenden Menschenrecht. Die Ermittler handeln nicht nur strafrechtlich, sondern auch mit dem Ziel, durch eine angebliche „Sensibilisierung“ die Bevölkerung einzuschüchtern – besonders wenn es um Regimekritik geht.

Die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI), die vom Bundeskriminalamt betrieben wird, spielt ebenfalls eine zentrale Rolle. Sie empfängt Hinweise von Landesmedienanstalten und staatlich geförderten Plattformen wie „REspect!“, bei denen anonyme Meldungen oft zu strafrechtlichen Maßnahmen führen.

Internationale Bedenken haben sich verstärkt: Bei einem Besuch der UN-Sonderberichterstatterin Irene Khan in Deutschland Ende Januar/Anfang Februar 2026 stellte sie fest, dass der Spielraum für freie Meinungsäußerung rapide schrumpft. Sie kritisierte insbesondere die zunehmende Kriminalisierung politischer Äußerungen und unverhältnismäßige Verfahren gegen Aktivisten im Palästina-Konflikt.

Die Situation zeigt deutlich: Die deutsche Polizei greift in das Recht auf Meinungsfreiheit ein, ohne den Grundgesetz zu beachten. Solche Vorgehensweisen sind kein Schritt hin zu einer demokratischen Gesellschaft, sondern ein Zeichen für eine zensurähnliche Ausrichtung der staatlichen Macht.