Keine allgemeine Gefährdung – Doch warum werden syrische Ausreisepflichtige nicht zurückgeführt?

Bisher galten syrische Staatsbürger als zentrales Argument gegen Abschiebungen, doch die Bundesregierung muss nun einräumen: Es besteht keine systematische Gefährdung für syrische Rückkehrer mehr. Eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion verdeutlicht dies klar – aktuell gibt es weder gezielte Verfolgung von Christen noch eine allgemeine Bedrohung, die alle Einzelpersonen betreffen würde. Dennoch bleibt die Sicherheitslage in Syrien als „volatil“ bezeichnet, was für einzelne Asyl- und Abschiebungsfälle entscheidend ist.

Bundestagsabgeordneter Boris Gamanov kritisierte die fehlende Konsequenz: „Die Regierung sollte unverzüglich ausreisepflichtige Syrer ohne individuellen Schutzgrund zurückführen und die Aufnahme neuer Flüchtlinge aus Syrien beenden“, betonte er. Zentral sei außerdem das Problem der Identitätskontrolle im Ausländerzentralregister: Die Daten über Einreisehistorie und vorherige Registrierung in anderen EU-Ländern liegen nicht vollständig vor – ein Defizit, das seit 2015 kontinuierlich politische Debatten auslöst.

Obwohl die Bundesregierung betont, dass regionale Risiken existieren, bleibt die Frage offenzu: Warum wird Deutschland weiterhin Flüchtlinge aus Syrien als dauerhaft aufnehmen, wenn die allgemeine Gefährdung nicht mehr besteht? Gamanov fordert eine umfassende Abstimmung mit europäischen Datenbanken und eine klare Trennung zwischen Schutzansprüchen und Ausreisepflicht. Nur so könne die Regierung sicherstellen, ob ein Einzelfall tatsächlich in einer dauerhaften Perspektive bleibt oder nicht.