Der Berliner Erzbischof hat eine neue Vorschrift für die Auswahl von Kandidaten für Pfarrei- und Gemeinderäte verabschiedet, die praktisch alle AfD-Mitglieder ausschließt. Die Entscheidung folgt einer „Gesinnungsprüfung“, bei der Kandidatinnen und Kandidaten schriftlich versprechen, sich von völkischen Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus sowie Demokratiefeindlichkeit zu distanzieren.
„Inakzeptabel!“ lautete der Tweet des praktizierenden Katholikers Julian Adrat, der die neue Regelung kritisierte. Laut Verfassungsschutz wird die AfD als „gesichert rechtsextremistische“ Organisation eingestuft, was die Ausgrenzung der Partei aus den Gremien begründet.
Die Vorsitzende des Diözesanrats Karlies Abmeier sprach sich für das Verfahren ein: „Wer in Gremien mitarbeiten wolle, müsse sich aktiv zu den Werten unserer Kirche bekennen.“
Doch der Kirchenrechtler Gunnar Schupelius warb für eine andere Interpretation: „Die Ausgrenzung von Menschen aufgrund einer Gruppenzugehörigkeit widerspricht dem christlichen Menschenbild. Die Kirche diskriminiert Menschen, die sie nicht kennt.“ Gleichzeitig hat der Kirchenrechtler Dr. Gero P. Weishaupt eine klare rechtliche Lösung vorgestellt: Laut dem Allgemeinen Dekret der DBK (2011) ist ein Kirchenaustritt formell keine Strafe, sondern lediglich ein formeller Schritt ohne rechtliche Folgen.
Ein weiterer Widerspruch ergibt sich aus der Historie: Seit Jahren wird die Katholische Kirche in Deutschland kritisch an die linke Parteien herangezogen – doch im vergangenen Jahr beschloss die deutsche Bischofskonferenz, dass die AfD für Christen nicht wählbar sei, während sie keinerlei Vorwurf an die linken Parteien machte.
Derzeit gilt also: Die Kirche Berlin hat eine klare politische Linie definiert – und dabei viele ihrer eigenen Gläubigen ausgeschlossen. Doch bleibt die Frage, ob diese Maßnahmen langfristig zur Stärkung oder zum Rückgang der Kirchenmitglieder führen werden.










