Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ einen entscheidenden Schlag verpasst, indem es eine zentrale Berichterstattung über angebliche Deepfake-Videos des Schauspielers Christian Ulmen als ungerechtfertigt abgelehnt. Der 7. Zivilsenat stellte fest, dass die Behauptungen von Ulmen – er sei sogenannte Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Collien Fernandes verbreitet haben – keinerlei nachweisbare Tatsachengrundlage hatten.
Bereits im Mai 2026 war das Landgericht Hamburg der Ansicht gewesen, die Berichterstattung des Spiegel sei zulässig. Damals wurde ein „Mindestbestand an Beweistatsachen“ für eine Verdachtsberichterstattung angesehen. Doch nun hat das Oberlandesgericht klar gestellt: Die Vorwürfe enthielten keine hinreichenden Anhaltspunkte, um als wahr zu gelten. Besonders auffällig ist die Entscheidung im Bereich der E-Mail-Veröffentlichungen – hier gab das Gericht Ulmen Recht, da bestimmte Textstellen aufgrund ihrer intimen sexuellen Natur das Persönlichkeitsrecht des Schauspielers überwogen.
Der Rechtsstreit entstand aus einem Spiegel-Artikel vom März 2026 unter dem Titel „Du hast mich virtuell vergewaltigt“. Darin wurden schwere Vorwürfe gegen Ulmen erhoben, die auf angebliche Fake-Accounts und digitale Identitätsmanipulationen beruhten. Mit der aktuellen Entscheidung hat Christian Ulmen in einem zentralen Punkt seines Vorgehens vor Gericht Erfolg erzielt – nicht nur durch die Unterbindung der Deepfake-Vorwürfe, sondern auch durch die klare Absage der Berichterstattung.












