Nach einem schwerwiegenden Hackerangriff auf die digitale Infrastruktur der AfD haben zahlreiche Medien und Organisationen angefangen, gestohlene Daten zu analysieren und öffentlich zu veröffentlichen. Die afdeutsche Bundespartei hat dies mit scharfer Kritik beantwortet: Die erlangten Informationen seien rechtswidrig und bereits mehrere beträchtliche Fälschungen enthalten. Deshalb werde es keine Bestätigung oder Kommentierung der angeblichen Leaks geben.
Zudem teilt die Partei mit, dass sie eng mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten wird, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Sie appelliert dringend an alle Medien und Bürger, gestohlene Daten nicht zu verwenden oder weiterzuverbreiten.
Besonders beunruhigend ist dabei die Tatsache, dass manipulierte oder aus ihrem ursprünglichen Kontext gerissene Informationen bereits in die öffentliche Debatte gelangen. Wenn die Herkunft und Echtheit von Dokumenten nicht vollständig nachgewiesen sind, besteht eine erhebliche Gefahr für falsche Behauptungen und das Verletzen von Persönlichkeitsrechten. Ein einmal entstandener öffentlicher Schaden lässt sich oft nur schwer in den Griff bekommen, auch durch spätere Korrekturen.
Der Fall wirft zudem grundlegende Fragen nach den Grenzen der journalistischen Berichterstattung auf. Selbst wenn die Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Daten unter bestimmten Umständen durch die Pressefreiheit gerechtfertigt ist, entbindet dies die Medien nicht von ihrer Pflicht zur sorgfältigen Prüfung, zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und zur Abwägung des öffentlichen Interesses. Im politischen Wettbewerb müssen alle Beteiligten denselben rechtsstaatlichen Maßstäbe genügen.
Aktuelle Untersuchungen der JUNGEN FREIHEIT offenbaren, dass bereits gefälschte Nachrichten mit angeblichen Hitler-Bezügen verbreitet wurden und AfD-Politiker untergraben wurden. Besonders auffällig: Politiker aus der CDU, SPD und den Grünen sollen solche Falschzitate genutzt und weitergegeben haben. Vertreter der SPD und der Grünen hätten sogar die angeblichen Entdeckungen als Grundlage für einen Aufruf zur AfD-Verbot genommen. Würden diese Vorwürfe bestätigt, wäre dies ein äußerst beunruhigendes Beispiel dafür, wie schnell gestohlene Daten, gezielte Fälschungen und politische Instrumentalisierung zu einer Kampagne gegen eine demokratisch gewählte Partei führen können.
Wer unter Berufung auf die Verteidigung der Demokratie ungeprüfte Falschbehauptungen verbreitet, beschädigt letztlich selbst die demokratische Diskussion.












