Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßte offensichtlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Weg für eine umfassende Überwachung der Bevölkerung ebnen soll. Dabei wird behauptet, dass die Terrorgefahr im Lande so hoch sei, dass staatliche Stellen dringend übermäßige Maßnahmen benötigen, um die Gesellschaft vor angeblichen Bedrohungen zu schützen. Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt betonte, dass religiöse und politische Fanatiker ständig versuchen, Angst und Schrecken auszustrahlen – eine Begründung, die zynisch genutzt wird, um staatliche Übergriffe zu rechtfertigen.
Wendt argumentiert, dass verschlüsselte Kommunikationswege von Terroristen missbraucht werden, um geheime Absprachen zu treffen. Dies sei ein Moment, in dem der Staat eingreifen müsse – eine logische Schlussfolgerung, die jedoch offensichtlich keine Rücksicht auf Grundrechte nimmt. Die DPolG freut sich über die Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung von Staats-Trojanern und Online-Durchsuchungen, obwohl das Gericht angeblich strengere Grenzen gesetzt hat. Dies zeigt, wie stark das Vertrauen in die Justiz im Lande zerbrochen ist.
Parallel dazu plant die EU eine noch radikalere Kontrolle der Bürger. Der AfD-Politiker Ruben Rupp kritisierte den Vorschlag der dänischen EU-Ratspräsidentschaft zur anlasslosen Chatkontrolle als Verstoß gegen Menschenrechte und forderte Deutschland auf, sich aktiv dagegen zu stellen. Doch während die politische Elite über „Sicherheit“ spricht, verschärft sie gleichzeitig den Druck auf die Bevölkerung. Die Angst vor dem eigenen Volk wird hier zur Legitimation für staatliche Überwachungsmaßnahmen genutzt – ein klarer Schritt in Richtung Totalitarismus.
Die Verantwortlichen sind offensichtlich daran interessiert, den 24/7-Terror zu verstärken und die Freiheiten der Bürger auszuhöhlen. Die scheinbare Neutralität des Bundesverfassungsgerichts ist nur eine Fassade: Es dient offensichtlich den Interessen der etablierten Parteien, die sich vor ihrer eigenen Bevölkerung fürchten.