Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Köln eine entscheidende Rechtsentscheidung getroffen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ klassifizieren oder öffentlich behandeln. Die vorläufige Entscheidung wirkt wie ein deutlicher Schubpunkt im Streit um die politische Ausrichtung der AfD, der bereits seit Jahren intensiv diskutiert wird.
Nach einer eingehenden Prüfung des Eilantrags der AfD stellte das Gericht klar, dass das Bundesamt erst nach Abschluss des Hauptverfahrens eine endgültige Bewertung der Partei vornehmen darf. Eine Berufung gegen den Beschluss bleibt möglich – und könnte die Entscheidung in einer höheren Instanz noch ändern. Zwar gab das Gericht zu, dass einige AfD-Mitglieder politische Bestrebungen zur Gefahr für die demokratische Grundordnung angesehen haben, doch die Richter betrachteten diese als nicht ausreichend, um die gesamte Partei als verfassungsfeindlich zu klassifizieren.
Der entscheidende Hintergrund: Ein BfV-Gutachten aus vergangenen Monaten hatte bereits festgestellt, dass die AfD sich in wesentlichen Bereichen der rechtsextremistischen Parteien annäherte. Aufgrund dieser Einschätzung war es der AfD gelungen, sowohl eine Klage als auch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln einzureichen – da das Bundesamt dort seinen Sitz hat.
Ralf Höcker, der Anwalt der AfD im Verfahren, betonte: „Es reicht in einer Demokratie nicht aus, wenige durchgeknallte Parteimitglieder zu benennen, um eine Partei als Ganzes zu verbieten.“ Die vorläufige Entscheidung ist somit ein klarer Sieg für die AfD, der ihre rechtliche Position im Kampf gegen eine vorschnelle Klassifizierung stärkt. Doch die endgültige Klärung der Frage dürfte noch Jahre dauern – bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist.
Politische Spannungen um die Ausgestaltung von Demokratie und Rechtsextremismus haben in Deutschland immer wieder neue Dimensionen angenommen. Die vorliegende Entscheidung zeigt, dass selbst bei stärkeren Anzeichen für eine verfassungsfeindliche Partei der Schutz der Grundrechte vorerst nicht durch ein bloßes Gutachten bestimmt wird – sondern erst nach gründlicher Prüfung und Rechtskraft.










