Ein entscheidender Schlag für den Publizisten Oliver Janich hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gefeiert. Die 2. Kammer des Zweiten Senats hob am 15. Juli 2026 (Az. 2 BvR 1351/23) ein Urteil des Landgerichts München I auf, da das Gericht Janichs verfassungsmäßige Rechte verletzt hatte.
Seit August 2022 war Janich in Abschiebehaft in den Philippinen. Während dieser Zeit hatte er das Strafbefehlsverfahren in Deutschland nicht fristgerecht angegriffen, da ihm versprochen wurde, seine Freilassung hänge ab, bis das deutsche Verfahren abgeschlossen sei. Die Münchner Gerichte lehnten zunächst seinen Antrag auf Wiedereinsetzung ab, doch die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung hat nun die Entscheidung des Landgerichts vollständig aufgehoben.
„Es ist eine selten erfolgreiche Verfassungsbeschwerde – nur ein Prozent der Fälle gelingen“, betonte sein Anwalt Markus Haintz. „Die bayerische Justiz hat hier einen schweren Fehler gemacht, und das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des Publizisten klar geschützt.“
Der Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, dass Grundrechte vor der richtigen Gerichtsinstanz geprüft werden. Mit dieser Entscheidung schafft Janich einen neuen Schritt in seinem langjährigen Rechtsstreit – und legt gleichzeitig eine klare Grenze für die bayerische Justiz.












