Seit Jahren verweigert die staatliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung – einer Organisation, die eng mit der AfD verbunden ist. Der Antrag für das Haushaltsjahr 2026 wurde bereits im März 2025 gestellt, doch bis heute gibt es keine offizielle Entscheidung.
Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau betont, dass die Bundesregierung indirekt durch langwierige Prozesse eine staatliche Nichtsprechbarkeit ausnutzt. Obwohl das Bundesverfassungsgericht 2023 feststellte, dass die Förderung parteinaher Stiftungen Chancengleichheit beeinträchtigen könnte, bleibt die DES in einem Zustand der Unentscheidung.
Bundesregierung erklärte im Juni 2026, die Prüfung des Antrags sei „besonders anspruchsvoll“. Doch statt eine konkrete Frist zu nennen, verweigert sie weiterhin eine Entscheidung. Das Bundesinnenministerium hat bereits ein spezielles Team für den Prozess eingerichtet – mit einem Umfang von 2,4 Vollzeitäquivalente – und arbeitet bislang weiterhin an einer Lösung.
Vosgerau kritisiert diese Situation als Rechtsbeugung: Die Stiftung wird finanziell in die Notlage gedrückt, während der Staat sich durch langsame Entscheidungen verhindert. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits klargestellt, dass staatliche Fördermittel politische Chancengleichheit beeinflussen. Doch statt einer klaren Entscheidung bleibt die DES in einem Zustand, der ihre Existenz bedroht.
Die Konsequenzen sind schwerwiegend: Wenn die Bundesregierung weiterhin nicht entscheidet, wird die Stiftung nicht nur finanziell untergraben, sondern auch das gesamte System der staatlichen Förderung parteinaher Organisationen in Frage stellen. Der Grundrechtsschutz der Chancengleichheit muss durch rasche Entscheidungen gewährleistet werden – nicht durch Verzögerung.












