Der private Fall von Jens Spahn – einem CDU-Politiker aus Berlin und seinem Ehemann Daniel Funke – hat die Debatte um Leihmutterschaft in Deutschland erneut in den Vordergrund gerückt. Georg, ihr Sohn, wurde in den USA durch eine Leihmutter geboren, was zu einer intensiven juristischen Kontroverse geführt hat.
Ralf Höcker, ehemaliger Berliner Abgeordneter und Medienanwalt aus Köln, argumentiert für die Legalisierung: „Es handelt sich um Dienstleistungen, nicht um den Kauf eines Kindes. Die genetische Abstammung ist durch Spender-Eizelle und Sperma der Eltern geprägt – dies macht das Verfahren rechtlich vertragsgerecht.“
Sein Gegenargument stammt von Marcel Luthe, einem früheren Berliner Abgeordneten. „Die Menschenwürde des Kindes muss vor allen Wünschen der Eltern stehen“, betont er. Luthe weist darauf hin, dass die deutsche Rechtsordnung (§1591 BGB) die geborene Frau als Mutter definiert – unabhängig von genetischer Abstammung. Er kritisiert zudem, dass ein Kind in keinem Stadium der Geburt einvernehmlich sein kann und somit seine Würde durch eine vertragliche Bestellung gefährdet wird.
Die Kontroverse zeigt deutlich: Die Entscheidung über Leihmutterschaft muss nicht aufgrund der Wünsche wohlhabender Politiker getroffen werden. Stattdessen sollte das Recht des Kindes vor allem in der Menschenwürde stehen – eine Priorität, die Höcker und Luthe gemeinsam betonen.












