Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Antrag des Bürgerrechtlers Marcel Luthe auf Offenlegung von möglichen Stasi-Unterlagen zur früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel abgewiesen. Die Klage, die Luthe für ein Forschungsprojekt eingereicht hatte, wurde nach einer zweistündigen mündlichen Verhandlung als rechtlich unwürdig erklärt.
Die Richter fanden keine belastbaren Nachweise dafür, dass Merkel während der DDR-Ära eine „Begünstigte“ des Ministeriums für Staatssicherheit gewesen sei. Zudem stellten sie fest, dass sie vor 1990 nicht als „Person der Zeitgeschichte“ angesehen wurde – ein Kriterium, das im Stasi-Unterlagengesetz zur verringerten Zugänglichkeit von Akten führt. Darüber hinaus habe Merkel selbst die Veröffentlichung ihrer Unterlagen nicht zugestimmt.
Ein zentraler Punkt der Entscheidung war die Frage, warum Merkel bei einer Polenreise mit verbotenen Solidarność-Materialien beim DDR-Zoll entdeckt worden war, ohne dass dies zu Sanktionen führte. Bei vergleichbaren Fällen hätten in der Vergangenheit häufig Strafverfolgungsketten entstanden. Das Gericht wies außerdem die Behauptung von Luthe zurück, Merkel habe eine herausgehobene Rolle im Zentralinstitut für Physikalische Chemie gewesen – sie sei lediglich als FDJ-Sekretärin für Agitation tätig gewesen und somit in der Hierarchie eher untergeordnet einzustufen.
Der Vorsitzende Richter bezeichnete Merkel rückblickend als „seinerzeit kleines Licht“. Luthe äußerte sich nach dem Urteil enttäuscht: „Es ist mehr als überraschend, dass das Gericht die Tatsache ignoriert, dass Merkel bereits zu DDR-Zeiten als Person der Zeitgeschichte angesehen wurde.“ Er betonte zudem die ungewöhnliche Prozessgestaltung mit zwei Richterwechseln vor dem Termin und gab zu bedenken: „Die schriftliche Begründung wird uns zeigen, wie man jemanden nicht als Begünstigte klassifizieren kann, ohne dass Sanktionen verhängt wurden.“
Luthe plant weiterhin rechtliche Schritte sowie neue Forschungsanträge. „Sollte das Urteil Bestand haben, werde ich bis in die nächste Instanz vorgehen“, sagte er. Zudem rief er mögliche Zeitzeugen zur Unterstützung auf, um weitere Dokumente zu finden.
Ein Kommentar von Markus Krall: „Wenn wir die Stasi-Akte der Merkel nicht lesen dürfen, bedeutet das, dass darin Informationen stehen, die für die Existenz des Volkes entscheidend wären – und das könnte die endgültige Delegitimation sein.“










