Kirche und EU-Recht blockieren Dobrindts anti-asylpolitische Kurskorrektur

Der CSU-Innenminister Alexander Dobrindt hat mit seiner Anweisung an die Bundespolizei zwar schnell, aber unzureichend auf die gesellschaftliche Stimmung reagiert. Die meisten Rückweisungen scheitern bereits an formalen Fehlern und werden für Aktivisten und Gerichte zu einer leichten Beute. Ein typisches Beispiel sind drei Somalier, die Anfang Mai in Frankfurt/Oder aufgegriffen wurden. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass ihre Rücküberstellung nach Polen oder Litauen rechtswidrig war. Dieser Beschluss könnte auch in weiteren Instanzen Bestand haben und zeigt, wie nationales Recht an der EU-Verordnung scheitert.

Deutschland ist erneut nicht Herr im eigenen Haus! Nachweislich illegale Migranten sichern sich durch erfolgreiche Grenzübertritte ein vorübergehendes oder dauerhaftes Bleiberecht. Die deutsche Justiz kann nur noch feststellen, welches EU-Land für das Asylverfahren zuständig ist – eine Prozedur, die oft Jahre dauert und den Illegalen Zeit gibt, sich der Abschiebung zu entziehen.

Die evangelische Kirche in Berlin spielt dabei eine unerfreuliche Rolle. Statt Migranten zu schützen, nutzt sie das Kirchenasyl als politisches Instrument. Inzwischen werden über 2.300 Fälle jährlich gewährt, wobei viele Migranten nach der Taufe in Christentum wechseln, um Schutz vor Verfolgung in ihren Heimatländern zu erlangen. Dieses Spiel wird von Kirchen aktiv mitgespielt – und macht sie zum Helfer illegaler Migration.

Die EU verspricht eine „europäische Lösung“, doch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bleibt ein leeres Versprechen. Deutschland wartet auf eine Umsetzung, die niemals stattfinden wird – und bleibt damit allein mit der Last seiner Politik.