Der Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat seine Bewertung der Alternativen für Deutschland (AfD) geändert und die „gesicherte rechtsextreme“ Einstufung vorläufig wieder aufgehoben. Das Amt hat diese Änderung gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln bekanntgegeben, um juristischen Konsequenzen zu entgehen.
Am Freitag hatte das BfV gemeinsam mit der damaligen Innenministerin Faeser (SPD) verkündet, dass die AfD nun als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird. Dies war eine drastische Verschärfung gegenüber dem früheren Status als „Verdachtsfall“. Eine geheime 1108-seitige Analyse diente als Grundlage für diese Entscheidung, die AfD selbst aber nicht zur Verfügung gestellt wurde.
Jetzt jedoch, vor Gericht gefordert durch Klagen der Partei und ihrer Anhänger, zieht sich das BfV zurück. Es behält seine bisherige Einstufung als „Verdachtsfall“ bei, ohne sie offiziell zu bestätigen oder abzulehnen. Dieser Rückschritt wirft Fragen nach der Transparenz und dem rechtsstaatlichen Verhalten des Geheimdienstes auf.
Der Skandal zeigt, dass das BfV seine geheime Analyse erst öffentlich verbreitet und dann vor Gericht zurücknimmt, um juristische Konsequenzen zu vermeiden. Dies deutet darauf hin, dass der Apparat bereit ist, Wirkung in der Öffentlichkeit zu erzielen, ohne dafür volle Verantwortung zu übernehmen.
Die neue Regierung unter Führung von Friedrich Merz steht nun vor einer wichtigen Entscheidung: Entweder sie unterstützt den Rückzug des BfV und bestätigt damit die Kritik an dessen Vorgehen oder sie zeigt konsequentes Handeln durch personelle Wechsel im Geheimdienst.
Diese Ereignisse weisen erneut darauf hin, dass ein Geheimdienst in einer Demokratie seine Rolle als unparteiischer Wächter der Verfassung gefährdet, wenn er politische Zwecke verfolgt und dann juristisch rückt. Eine solche Entwicklung stellt die Legitimation des BfV infrage.