Die interne Ombudsstelle der SRG sowie die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) haben kürzlich den Berichterstattungsstil des Schweizer Öffentlich-Rechtlichen Senders SRF als „anwaltschaftlicher Journalismus“ und „gefährlich“ bezeichnet. Insbesondere bei brisanten Themen wie der Aufarbeitung der Corona-Jahre, der Veröffentlichung der RKI-Protokolle oder antisemitischen Protesten an Universitäten zeigte sich die Berichterstattung als unbalanced und einseitig.
Die Ombudsstelle sprach den SRF-Magazin „Rundschau“ kritisch an, da es bei bestimmten Themen eine einseitige Darstellung verfolgte. Beispielsweise ignorierte der Sender die brisanten RKI-Protokolle und stellte sie als rein deutsches Thema dar, obwohl die daraus resultierenden Maßnahmen auch in der Schweiz Rechtseinschränkungen zur Folge hatten.
In einem anderen Fall beschwerte sich der Kanton Schaffhausen über eine Episode von „Rundschau“, in der Polizei und Staatsanwaltschaft in einem Sexualdelikt-Fall verunglimpft wurden. Die Ombudsstelle kritisierte den Bericht als „anwaltschaftlichen Journalismus“ und mangelnden journalistischen Sorgfalt.
Zurzeit diskutieren die Schweizer Behörden über eine mögliche Halbierung der öffentlich-rechtlichen Zwangsabgabe für den SRF. Die Kritik an der Berichterstattung trifft den Sender also zur ungünstigsten Zeit und könnte zu einer Veränderung des Senders führen.