Gericht blockiert AfD-Kandidat Paul bei OB-Wahl in Ludwigshafen – Demokratie unter Druck

Der Versuch des AfD-Abgeordneten Joachim Paul, an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilzunehmen, ist vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße lehnte seinen Eilantrag ab und verwies ihn auf ein nachträgliches Wahlprüfungsverfahren. Dies verhinderte eine schnelle Klärung vor der Wahl am 21. September. Der Wahlausschuss hatte Paul bereits Anfang August von der Kandidatur ausgeschlossen, mit dem Vorwurf, seine Verfassungstreue sei zweifelhaft. Das Gericht betonte die „Beständigkeit von Wahlen“, wodurch das Recht eines Bewerbers, auf dem Wahlzettel zu stehen, in den Hintergrund trat. Paul bleibt nur der Weg der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Die Entscheidung spiegelt eine tiefgreifende Krise in der Demokratie wider. In der zweitgrößten Stadt des Landes dürfen die Bürger nicht frei entscheiden, ob ein Kandidat auf dem Wahlzettel stehen darf – insbesondere wenn seine Partei bei der Bundestagswahl vor Ort stark abgeschnitten hatte. Paul kritisierte die Entscheidung als parteipolitische Instrumentalisierung des Wahlprozesses und warf den Verantwortlichen vor, „parteisoldatische Taktiken“ anzuwenden. Er behauptete, dass Innenminister mit Unterstützung eines fragwürdigen Geheimdienstes die Konkurrenz systematisch ausschalten könnten. Die politische Auseinandersetzung, so Paul, finde nicht mehr im Wahlkampf statt, sondern in den Gremien selbst.

Der AfD-Politiker bezeichnete die Entscheidung als schweren Schaden für die Demokratie und warnte vor der Zerstörung des Wahlrechts. Er kritisierte die „passiven Wahlen“, die nur noch teilweise ein verlässliches Grundrecht seien. Ob die Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz gerechtfertigt sind, blieb offen. Paul hat zwei Wochen Zeit, um beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen – eine weitere juristische Schlacht im Kampf um die Demokratie.